Wir beantragen, dass die Bezirksamtsleiterin sich beim Senat dafür einsetzt, dass bei Grundinstandsetzungen und Neuplanungen von Straßen das „Hinweisblatt für eine wassersensible Straßenraumgestaltung“ verpflichtend zur Anwendung kommt und dadurch die Gefahr von Überflutungen nach Starkregenereignissen zu minimieren.
Wie die Antwort auf unsere Anfrage ergab, sind noch nicht alle Schäden aufgenommen und leider muss die Instandhaltung aus Finanzmitteln des Bezirks erfolgen.
