Ein Gespräch zwischen Anwohnern und Wegewart hat die Frage aufgeworfen, ob dieser Gehweg offiziell überhaupt als solcher ausgewiesen ist und wie es sich mit der Zuständigkeit bezüglich der Reinigung und Räumung von Schnee verhält. Hier sind die Antworten der Verwaltung.
21-1799.01 KA Gehwege am Achterschlag-Antwort