Das Bergedorfer- und Hamburger-Einzelhandelskonzept legt fest, wo sich Einzelhandel ansiedeln darf, um den innenstädtischen Handel nicht zu gefährden. Das erscheint uns aber überholt zu sein, was sich gerade an der „Hammer-Fläche“ am Curslacker Neuer Deich zeigt. Wir beantragen, dass die Konzepte anktualisiert werden.
22-0628 A Einzelhandelskonzept aktualisieren