Um dies zu klären, hat Julian Emrich eine Reihe von Fragen an die zuständigen Behörden für Stadtentwicklung (BSW) und Umwelt (BUKEA) gerichtet.

Hintergrund ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz, wonach Hamburg bis 2032 0,5% seiner Landesfläche für Windenergieanlagen (WEA) ausweisen muss.

Wir kritisieren seit langem, dass der Stadtstaat Hamburg bislang keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht hat, eine länderübergreifende Kooperation mit Flächenländern zu schließen, damit dort mittels eines Staatsvertrags die notwendigen hamburgischen WEA-Flächen nachgewiesen werden können.

Stattdessen stellt sich der Senat stur auf den Standpunkt, die Stadt müsse diese Flächenvorgaben allein aufbringen. Aufgrund der baulichen Dichte in Hamburg werden nun Konflikte mit der betroffenen Bevölkerung provoziert, denn durch die begrenzte Fläche einer Stadt können unserer Ansicht nach keine zumutbaren Abstände zur Wohnbebauung gewährleistet werden.

Die auszuweisenden Flächen dürfen die Höhe der WEA nicht beschränken. Wie die Behörden jetzt in ihrer Antwort bestätigten, sollen lediglich die geforderten Mindestabstände eingehalten werden. Neueste, serienreife WEA sind 220-240 Meter hoch, Tendenz steigend. Im schlimmsten Fall führt dies dazu, dass Bergedorferinnen und Bergedorfer eine 240 Meter hohe WEA mit einem Abstand von nur 500 Meter vor der eigenen Haustür stehen haben. „Die negativen Effekte wie Lärm, Infraschall oder Schattenschlag werden damit eindeutig für viele Bergedorferinnen und Bergedorfer zu spüren sein“, kritisiert Julian Emrich das Vorgehen des Senats.

22-0772.01 AE Windenergieanlagen Antwort