Wir beantragen, dass die Bezirksamtsleiterin sich beim Senat dafür einsetzt, dass bei Grundinstandsetzungen und Neuplanungen von Straßen das „Hinweisblatt für eine wassersensible
Straßenraumgestaltung“ verpflichtend zur Anwendung kommt und dadurch die Gefahr von Überflutungen nach Starkregenereignissen zu minimieren.

21-1266 Wassersensible Straßenraumgestaltung

 

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