Neben der Zulassung gemäß dem Konsumcannabisgesetz wird auch eine baurechtliche Genehmigung für den Betrieb benötigt. So haben wir es jetzt durch unsere Anfrage gelernt und sind erstaunt, dass dies in den Vier- und Marschlanden nicht beantragt wurde obwohl bereits angebaut wird.
22-0537.01 KA Anbauvereinigungen Konsumcannabisgesetz Antwort