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Streu- und Räumpflicht nach dem Hamburgischen Wegegesetz ergänzen

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Verkehr
19. Januar 2024 Avatar-Foto von Jörg Froh

Wir sind der Ansicht, dass es unter besonderen Wetterbedingungen erlaubt sein muss, auf Fuß- und Radwegen Eis mit Salz zu bekämpfen. Auf Straßen ist dies auch erlaubt und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern muss genauso gewährleistet sein.

21-1968 A Streu- und Räumpflicht nach dem Hamburgischen Wegegesetz
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