Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen stellt für den 2021 eingerichteten „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ weitere Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen Projekte für stabile, lebendige Quartiere, die den sozialen Zusammenhalt in der Stadt stärken, entwickelt und umgesetzt werden
Der „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ soll insbesondere für Projekte in Quartieren mit einer hohen Einwohnerdichte eingesetzt werden, um die Wohn- und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Mit Hilfe des Stadtentwicklungsfonds sollen vor allem die bestehende quartiersbezogene soziale und (sozio-)kulturelle Infrastruktur bedarfsgerecht modernisiert und ausgebaut, Wohnumfelder und öffentliche Freiräume attraktiver und barrierefrei gestaltet und Orte der Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum geschaffen werden. Auch sozialintegrative Maßnahmen werden unterstützt.
Die Bezirksämter und Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind aufgerufen,
bis zum 14. April 2022
geeignete Projektvorschläge bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen einzureichen.
Der Projektaufruf inklusive der für die Projektvorschläge zu nutzende Projektskizze sowie ein Merkblatt (FAQ) sind unter www.hamburg.de/bsw abrufbar. Die Projektvorschläge sind per E-Mail an
stadtentwicklungsfonds[at]bsw.hamburg[dot]de.
zu richten. Neben den Bezirksämtern und Behörden sind auch interessierte Akteurinnen und Akteure aufgefordert, sich mit Projektvorschlägen an das jeweils zuständige Bezirksamt zu wenden. Diese können natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sein. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt ausschließlich Projektvorschläge der Bezirksämter und Behörden entgegen.
Maßgeblich für die Auswahl der Projektvorschläge sind die Kriterien der Förderrichtlinie für Maßnahmen des Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere in der veröffentlichten Fassung unter www.hamburg.de/bsw.