
In der Bergedorfer City gibt es viele Geschäfte oder Einrichtungen, bei denen man innerhalb einer Stunde seine Besorgungen erledigen kann. Die umliegenden öffentlichen Parkplätze sind aber mit einer teuren Parkscheinbewirtschaftung geregelt, eine Stunde kosten bis zu drei Euro. Um in diesem Bereich, sowohl in den Geschäften als auch den Parkplätzen, eine größere Fluktuation zu etablieren, wollten wir, dass hier ein kurzfristiges, kostenloses Parken zugelassen wird.
Der Vorschlag von Jörg Froh war es, in den Straßen Vinhagenweg, Bergedorfer Schloßstraße, Hinterm Graben, Vierlandenstraße, Ernst-Mantius-Straße (Zone 20), Reetwerder, Weidenbaumsweg, Am Bahnhof und Bergedorfer Straße (zw. Vierlandenstraße und Neuer Weg) eine ausschließliche Parkscheibenregelung mit einer maximalen Parkdauer von einer Stunde einzuführen. Solche Regelungen gibt es bereits in Hamburg, es wäre also zulässig.
Wer länger parken möchte, kann entweder in den angrenzenden Straßen mit einer Parkscheinregelung oder in den vorhandenen Parkhäuser sein Fahrzeug abstellen.
Diesen Antrag haben die zuständigen Behörden abgelehnt. Sie sehen bei den Parkscheinen die Möglichkeiten einer verlässlichen Kontrolle der Höchstparkzeiten sowie einer konsequenten Sanktionierung von Verstößen, wodurch die angestrebte hohe Fluktuation wirkungsvoll unterstützt werde. Ob dies die einzigen Gründe sind, lassen wir einmal dahingestellt.