Das Bezirksamt wird gebeten, die weiteren Arbeiten an der Erhaltungsverordnung „Gojenbergsviertel“ und daraus resultierende Folgen für die Anwohner bis Ende 2025 zurückzustellen.
22-0249 A ErhVO „Gojenberg“ aussetzenDas Bezirksamt wird gebeten, die weiteren Arbeiten an der Erhaltungsverordnung „Gojenbergsviertel“ und daraus resultierende Folgen für die Anwohner bis Ende 2025 zurückzustellen.
22-0249 A ErhVO „Gojenberg“ aussetzen