Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, Maßnahmen an und in Gewässern umzusetzen. Letztlich umsetzen müssen dies die Bezirke, die dafür natürlich auch zusätzlich Gelder erhalten müssen.
Erhält das Bezirksamt ausreichende Mittel zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie?