Im Jahr 2009 war der Abriss von alten Gebäuden und die Errichtung von großvolumigen Neubauten am Gojenbergsweg der Anlass, über eine Erhaltungsverordnung für das Gebiet nachzudenken. Ziel sollte eine Art Bestandserhalt des Erscheinungsbilds des Gebiets sein. Im Lauf des Verfahrens hat sich aber herausgestellt, dass hierdurch auch erhebliche Einschränkungen für die Eigentümer die Folge wären, sodass das Verfahren nun eingestellt werden soll.

22-0526 Beendigung Erhaltungsverordnung geändert