Bergedorf ist derzeit kaum fähig, hiesigen und externen Unternehmen einen Standort für Erweiterungen oder Neugründungen anzubieten. Das trifft insbesondere auch auf Handwerksbetriebe zu. Insofern ist die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete erforderlich.
22-0494 A Gewerbegebiet Bergedorf 125