Bericht der Baustellenkoordination für den Zeitraum Feb. 2024 – Juli 2025
Vom Baustellenkoordinator des Bezirksamts wurden die anstehenden Straßen-Baumaßnahmen im Bezirk dargestellt. Zwei wichtige, einschneidenden Baumaßnahmen waren in der Darstellung nicht aufgenommen. Dies wurde von uns kritisiert. Dabei handelt es sich um zwei wichtige Anbindungen für Oberbillwerder, die vor den Erschließungsmaßnahmen 2024/25 erfolgen sollten:

  1. Mittlerer Landweg zwischen Rungedamm und Bahnhof Mittlerer Landweg an die südliche Erschließungsstraße OBW. Über diese Anbindung sollen die ersten Lastwagen geführt werden.
  2. Anbindung Ladenbeker Furtweg an die Bergedorfer Straße. Diese Baumaßnahme soll laut Koalitions-Vertrag von SPD, FDP und Grünen eigentlich vor Baubeginn von Oberbillwerder in Vorbereitung sein. Bisher ist hierzu noch nichts passiert. Auch wenn jetzt die Bezirkswahlen dazwischenkommen und sich danach niemand dieser drei Parteien an diese Vereinbarung erinnern möchte, werden wir das Thema weiter im Auge behalten.

Vorstellung der Fußverkehrsbeauftragten und Ihr Aufgabenfeld
Wir hatten 2021 den Antrag für die Schaffung einer Stelle als Fußverkehrsbeauftragten im Bezirk gestellt. Ihr Aufgabengebiet ist insbesondere, das bei Neuplanungen und Instandsetzungen von Straßen und Gehwegen diese nach den bestehenden Vorschriften für Fußgänger hergestellt werden.

Besonderes Augenmerk soll auf die Barrierefreiheit und taktilen Leitstreifen gerichtet sein. Bestehende bauliche Anlagen mit taktilen Leitstreifen sollen überprüft werden.

Bei Baustellen wird die Fußverkehrsbeauftragte ein besonderes Auge auf die Ersatzgehwege haben, damit diese auch von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden können.

 

Außerdem beantwortetet die Verwaltung unsere Fragen zu einem Sanierungsplan für die vielen Schlaglöcher nach der Frostperiode. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die vorhanden gefährlichen Schlaglöcher provisorisch mit Kaltasphalt zu reparieren. Dabei werden alle Kapazitäten von den Tiefbaufirmen genutzt. Mit der zuständigen Behörde soll nach einer Bestandaufnahme der Schäden über weitere Mittel gesprochen werden.

Die telefonische Erreichbarkeit vom Management öffentlicher Raum (Tiefbauamt) ist problematisch. Das Amt teilte mit, dass es keine gesicherte Telefonhotline im Amt gibt. Meldungen können nur per E-Mail, der Behördenhotline 115 und dem Meldemichel erfolgen. Bei einer Gefahrenstelle soll die Polizei unterrichtet werden, da diese eine dauernde Erreichbarkeiten hat.

Für verschmutzte Verkehrszeichen ist die Stadtreinigung zuständig, für beschädigte Verkehrszeichen das Tiefbauamt. Es stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.

Gemeinsam können
wir viel bewegen.

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