Die Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin oder sonst Verfügungsberechtigte und als obligatorisch Berechtigte durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen an Denkmälern für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten und die Privatinitiative anregen. So steht es im Gesetz. Leider hält sich die Stadt bei der Sternwarte nur sehr dosiert an diese Vorgabe.
22-0142.01 Zustand Sternwarte Antwort