Hamburg wird bezüglich der ärztlichen Versorgung als ein Gebiet betrachtet. D.h., ein Arzt, der in Flottbek seine Praxis hat, zählt statistisch auch für die Vier- und Marschlande. Das ist unserer Ansicht nach nicht vernünftig und sollte geändert werden.
21-1117 ärztliches Versorgungsgebiet